Beim Googeln bin ich eben auf diese Pressemeldung gestoßen
und weiss nicht so recht, was ich dazu sagen soll ...
Interessant wär für mich, was das Kind will, und ob es etwas will in diesem Zusammenhang.
ANdererseits - wenn der Vater nicht will, dann wird die erzwungene Begegnung
womöglich zum Trauma für das Kind ...
und weiss nicht so recht, was ich dazu sagen soll ...
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der
Tage der offenen Tür am
Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz
vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum
Umgang mit seinem Kind zu zwingen.
Der Beschwerdeführer ist verheiratet. Aus der Ehe sind zwei
minderjährige Kinder hervorgegangen. Außerdem hat der Beschwerdeführer
einen im Februar 1999 geborenen Sohn, der aus einer außerehelichen
Beziehung stammt. Der Beschwerdeführer hat die Vaterschaft anerkannt
und leistet Unterhalt; persönliche Kontakte unterhält er zu dem Kind
jedoch nicht. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers würden
Umgangskontakte mit seinem Sohn unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe
führen. Zudem empfinde er keine Bindung zu dem ihm unbekannten und
gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugten Kind.
Im November 2000 wies das Amtsgericht den Antrag der Mutter des Kindes
auf eine Umgangsregelung zwischen dem Kind und seinem Vater zurück. Zur
Begründung führte das Gericht aus, dass ein erzwungener Umgang
angesichts der ablehnenden Haltung des Vaters nicht dem Wohl des Kindes
entspreche.
Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung ab ...
(ganzer Text)
Interessant wär für mich, was das Kind will, und ob es etwas will in diesem Zusammenhang.
ANdererseits - wenn der Vater nicht will, dann wird die erzwungene Begegnung
womöglich zum Trauma für das Kind ...