... und die, die sie mitnehmen.
Bisher war es verboten, aus Abfallcontainern von Supermärkten etc. die entsorgten und zum Teil noch gut essbaren Lebensmittel zu entnehmen, das sogenannte "Containern" stand unter Strafe, wenn es angezeigt wurde. Der Rückzieher einer Anzeige durch den Rewe-Konzern, wahrscheinlich zur Vermeidung eines erwarteten Freispruchs für die Betroffenen, deutet auf ein erfreuliches Umdenken in dieser Frage hin.
taz.de/Urteil-zum-Containern/!118765/
Bisher war es verboten, aus Abfallcontainern von Supermärkten etc. die entsorgten und zum Teil noch gut essbaren Lebensmittel zu entnehmen, das sogenannte "Containern" stand unter Strafe, wenn es angezeigt wurde. Der Rückzieher einer Anzeige durch den Rewe-Konzern, wahrscheinlich zur Vermeidung eines erwarteten Freispruchs für die Betroffenen, deutet auf ein erfreuliches Umdenken in dieser Frage hin.
Vor dem Justizzentrum in Aachen steht ein Tapeziertisch. Äpfel, Paprikaschoten und Bananen, aber auch eine Packung mit Schokostreuseln mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum liegen darauf. „Container-Picknick“ steht auf einem großen Zettel. Daneben lehnt ein Transparent: „Kapitalismus schafft Hunger trotz Überproduktion“. Vor dem Aachener Landgericht wird an diesem Dienstag der Fall von zwei jungen Leuten verhandelt, die beim Containern erwischt wurden.
Es ist bereits die Berufungsverhandlung in dem Verfahren gegen die 21-jährige Rowena F. und den 28-jährigen Raoul M., die im Januar 2013 von der Polizei vor einem Rewe-Markt in Düren geschnappt wurden. Das Corpus Delicti: ein Karton voller Lebensmittel aus dem Abfallcontainer.
Noch im selben Monat wurden die beiden von einem Dürener Gericht wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl zu Geldstrafen von 30 und 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Dagegen legten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein.
Gut ein Dutzend UnterstützerInnen begleiten Rowena F. und Raoul M. auf ihrem Weg vor die 2. kleine Jugendkammer des Aachener Landgerichts. Das hat sich für alle Eventualitäten gewappnet. Die Sicherheitskontrollen sind streng. Wer den Sitzungssaal A. 0.021 betreten will, muss zuvor gleich zwei Sicherheitsschleusen passieren. Beide Male kontrollieren Justizangestellte akribisch Taschen oder Rücksäcke, tasten Jacken ab. Das dauert. Erst mit zwanzigminütiger Verspätung kann die Verhandlung starten.
Doch dann geht alles ganz schnell. Am frühen Morgen habe Rewe dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass die Supermarktkette ihren Strafantrag zurückziehe, teilt der Vorsitzende Richter Matthias Quarch mit. „Das war eine überraschende Entscheidung“, sagt er. Damit entfalle der Vorwurf des Hausfriedensbruchs.
Bliebe nur noch der vermeintliche Diebstahl. Allerdings bestehe offenkundig nicht einmal bei Rewe mehr ein Verfolgungsinteresse. Falls die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten zustimmten, würde er deswegen das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.
taz.de/Urteil-zum-Containern/!118765/

