Wer im Internet Bilder von Speisen sucht, landet schnell auf der Seite von "Marions Kochbuch". Zahlreiche Betreiber von Amateurwebseiten und Blogs haben dort Fotos heruntergeladen – ohne zu zahlen. Bald darauf kamen dicke Rechnungen einer Anwaltskanzlei.
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Matthias Wagner zum Beispiel wurde ein Pastafoto zum Verhängnis. Der Redakteur eines Kulturmagazins betreibt seit zwei Jahren als Hobby einen Blog, in dem er alles mögliche aufschreibt, was er in seinem Wohnviertel, bei der Arbeit und überhaupt so erlebt. „Ich mache das nur zum Spaß, ohne kommerzielle Interessen“, sagt er.
Eines Tages dann schilderte Wagner unter der Überschrift „Man kann sich seine Verwandten nicht aussuchen“ eine handgreifliche Auseinandersetzung, die er beim Italiener um die Ecke mit angesehen hatte, und ahnte nicht, dass er deshalb selbst bald einigen Ärger bekommen sollte. Denn er illustrierte die Anekdote symbolisch mit einem Nudelgericht. „Ich weiß gar nicht mehr, wo ich das Bild her hatte – auf jeden Fall nicht direkt von ,Marions Kochbuch‘. Ich hatte nämlich schon mitbekommen, dass vor der Seite gewarnt wird.“
Aber ursprünglich stammte das Foto offenbar doch von dort – jedenfalls schneite Matthias Wagner irgendwann Post von der Hamburger Anwaltskanzlei Rotermund ins Haus, die den Betreiber von „Marions Kochbuch“ vertritt. Es war eine Abmahnung. Wagner soll für die Pasta 747,50 Euro zahlen.
Ganzer Text bei welt.de :klick:
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Matthias Wagner zum Beispiel wurde ein Pastafoto zum Verhängnis. Der Redakteur eines Kulturmagazins betreibt seit zwei Jahren als Hobby einen Blog, in dem er alles mögliche aufschreibt, was er in seinem Wohnviertel, bei der Arbeit und überhaupt so erlebt. „Ich mache das nur zum Spaß, ohne kommerzielle Interessen“, sagt er.
Eines Tages dann schilderte Wagner unter der Überschrift „Man kann sich seine Verwandten nicht aussuchen“ eine handgreifliche Auseinandersetzung, die er beim Italiener um die Ecke mit angesehen hatte, und ahnte nicht, dass er deshalb selbst bald einigen Ärger bekommen sollte. Denn er illustrierte die Anekdote symbolisch mit einem Nudelgericht. „Ich weiß gar nicht mehr, wo ich das Bild her hatte – auf jeden Fall nicht direkt von ,Marions Kochbuch‘. Ich hatte nämlich schon mitbekommen, dass vor der Seite gewarnt wird.“
Aber ursprünglich stammte das Foto offenbar doch von dort – jedenfalls schneite Matthias Wagner irgendwann Post von der Hamburger Anwaltskanzlei Rotermund ins Haus, die den Betreiber von „Marions Kochbuch“ vertritt. Es war eine Abmahnung. Wagner soll für die Pasta 747,50 Euro zahlen.
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