Computer im Haushalt "nicht notwendig"

      Computer im Haushalt "nicht notwendig"

      Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für die Anschaffung eines Computers zu. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Es bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Detmold. In dem Fall ging es um eine Klägerin aus Minden, die einen PC samt Monitor, Drucker und Software bezahlt haben wollte. Ihr Argument: In der Mehrzahl der Haushalte gebe es einen Computer.

      Das ist aber nach dem Urteil nicht maßgebend. Zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz werde nur die Erstausstattung einer Wohnung bezahlt - also alles, was für eine "geordnete Haushaltsführung" gebraucht wird. Ein Computer gehöre nicht dazu, entschieden die Essener Richter. Informieren könne man sich auch durch Fernsehen und Radio.

      (... )

      Aktenzeichen: L 6 AS 297/10 B


      Quelle und weiteres: tagesschau.de/inland/hartzcomputer100.html

      Was sagt Ihr dazu?
      :Meinung:
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)