BERLIN taz |
Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Sonntagseinkauf. Geklagt haben die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und das Erzbistum Berlin. Vor allem die Regelung in Berlin ist ihr ein Dorn im Auge: An zehn Sonntagen dürfen die Läden in der Hauptstadt öffnen. Darunter an allen vier Adventssonntagen. Zu viel, argumentiert die Kirche. Das Grundgesetz werde gebrochen.
Viele Innenstädte sind aufs Shoppen ausgerichtet. Sind die Läden zu, legt sich Geisterstimmung über die Straßen. Dunkle Schaufenster, nur vereinzelt schlendern Menschen umher, in der Ferne Kirchengeläut. Ganz anders in der Adventszeit: Auf den Straßen herrscht buntes Treiben, die Kaufhäuser sind überfüllt, die Stände des Weihnachtsmarktes veredeln das Einkaufen mit Gerüchen, Glitzer und Kitsch. An verkaufsoffenen Sonntagen werden die Städte lebendig. Denn in allen Bundesländern wird den Läden vor Weihnachten erlaubt zu öffnen. In Berlin allerdings will man das öfter.
Sonntags immer? Sonntags nie? Nicht alle sind für den Sonntagseinkauf. Die Kirche etwa: "Am siebten Tag sollst du ruhen" heißt es in der Bibel. Und im Grundgesetz: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Außerdem will das Grundgesetz, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt ist. Darauf berufen sich die klagenden Kirchen. Vor allem den Leuten, die im Einzelhandel arbeiten, werde die ihnen angemessene Religionsausübung erschwert.
Weiter :klick:
Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Sonntagseinkauf. Geklagt haben die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und das Erzbistum Berlin. Vor allem die Regelung in Berlin ist ihr ein Dorn im Auge: An zehn Sonntagen dürfen die Läden in der Hauptstadt öffnen. Darunter an allen vier Adventssonntagen. Zu viel, argumentiert die Kirche. Das Grundgesetz werde gebrochen.
Viele Innenstädte sind aufs Shoppen ausgerichtet. Sind die Läden zu, legt sich Geisterstimmung über die Straßen. Dunkle Schaufenster, nur vereinzelt schlendern Menschen umher, in der Ferne Kirchengeläut. Ganz anders in der Adventszeit: Auf den Straßen herrscht buntes Treiben, die Kaufhäuser sind überfüllt, die Stände des Weihnachtsmarktes veredeln das Einkaufen mit Gerüchen, Glitzer und Kitsch. An verkaufsoffenen Sonntagen werden die Städte lebendig. Denn in allen Bundesländern wird den Läden vor Weihnachten erlaubt zu öffnen. In Berlin allerdings will man das öfter.
Sonntags immer? Sonntags nie? Nicht alle sind für den Sonntagseinkauf. Die Kirche etwa: "Am siebten Tag sollst du ruhen" heißt es in der Bibel. Und im Grundgesetz: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Außerdem will das Grundgesetz, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt ist. Darauf berufen sich die klagenden Kirchen. Vor allem den Leuten, die im Einzelhandel arbeiten, werde die ihnen angemessene Religionsausübung erschwert.
Weiter :klick: