Entscheidung in Antalya: Das Gericht in dem türkischen Urlaubsort hat Marco Weiss zu einer Bewährungsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Richter befanden den 19-Jährigen für schuldig, die 13-jährige Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Seine Eltern üben heftige Kritik an dem Verfahren.
Marco wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. Sein Alter und seine gute Führung wurden strafmildernd angerechnet. In der Türkei gilt jeder Austausch von Zärtlichkeiten mit einer Person unter 15 Jahren als Kindesmissbrauch.
Die Richter befanden Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte missbraucht zu haben. Der Uelzener hat die Vorwürfe stets bestritten und von einvernehmlichen Zärtlichkeiten gesprochen. Außerdem habe das Mädchen behauptet, 15 Jahre alt zu sein.
Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren. Anwalt Iplikcioglu hatte vor der Urteilsverkündung auf die zahlreichen Ungereimtheiten in dem Fall aufmerksam gemacht. ( ... )
Charlotte sei nie von Gerichtsmedizinern untersucht worden. Ein Frauenarzt habe vielmehr festgestellt, dass sie noch Jungfrau sei. "In dem Fall gibt es keine juristisch korrekte Beweisführung", sagte er.
Der Prozess in Antalya zog sich lange hin und wurde immer wieder - unter anderem wegen fehlender Akten - vertagt. So verlangte das Gericht von den britischen Behörden ausführliche Berichte zum körperlichen und geistigen Zustand des mutmaßlichen Opfers Charlotte. 247 Tage verbrachte Marco in Untersuchungshaft. ( ... )
Marcos Vater, Ralf Jahns, erklärte, sein Sohn sei "maßlos enttäuscht" und empfinde das Urteil als ungerecht. "Das Strafmaß ist in keiner Weise gerechtfertigt", sagte der Vater. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe bei der Einstellung der Ermittlungen auf Grundlage der gleichen Akten entschieden wie das Gericht in Antalya.
Es gebe "große Unterschiede zwischen einem deutschen und einem türkischen Gericht bei Verfahrensweise und Wertmaßstäben", betonte Jahns zudem. Das Gericht in Antalya habe nicht vorurteilsfrei entschieden. In der Türkei gebe es eine "Glorifizierung der Jungfräulichkeit".
Die Strafkammer in Antalya stehe zudem der neuen türkischen Strafprozessordnung ablehnend gegenüber. Mit dem Urteil wolle das Gericht das eigene Handeln rechtfertigen, kritisierte Jahns weiter. In dem Prozess sei "Kritik an der Unfehlbarkeit des Gerichtes unerwünscht gewesen". ( ... )
Aus [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,649414,00.html]spiegel.de[/URL]
Marco wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. Sein Alter und seine gute Führung wurden strafmildernd angerechnet. In der Türkei gilt jeder Austausch von Zärtlichkeiten mit einer Person unter 15 Jahren als Kindesmissbrauch.
Die Richter befanden Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte missbraucht zu haben. Der Uelzener hat die Vorwürfe stets bestritten und von einvernehmlichen Zärtlichkeiten gesprochen. Außerdem habe das Mädchen behauptet, 15 Jahre alt zu sein.
Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren. Anwalt Iplikcioglu hatte vor der Urteilsverkündung auf die zahlreichen Ungereimtheiten in dem Fall aufmerksam gemacht. ( ... )
Charlotte sei nie von Gerichtsmedizinern untersucht worden. Ein Frauenarzt habe vielmehr festgestellt, dass sie noch Jungfrau sei. "In dem Fall gibt es keine juristisch korrekte Beweisführung", sagte er.
Der Prozess in Antalya zog sich lange hin und wurde immer wieder - unter anderem wegen fehlender Akten - vertagt. So verlangte das Gericht von den britischen Behörden ausführliche Berichte zum körperlichen und geistigen Zustand des mutmaßlichen Opfers Charlotte. 247 Tage verbrachte Marco in Untersuchungshaft. ( ... )
Marcos Vater, Ralf Jahns, erklärte, sein Sohn sei "maßlos enttäuscht" und empfinde das Urteil als ungerecht. "Das Strafmaß ist in keiner Weise gerechtfertigt", sagte der Vater. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe bei der Einstellung der Ermittlungen auf Grundlage der gleichen Akten entschieden wie das Gericht in Antalya.
Es gebe "große Unterschiede zwischen einem deutschen und einem türkischen Gericht bei Verfahrensweise und Wertmaßstäben", betonte Jahns zudem. Das Gericht in Antalya habe nicht vorurteilsfrei entschieden. In der Türkei gebe es eine "Glorifizierung der Jungfräulichkeit".
Die Strafkammer in Antalya stehe zudem der neuen türkischen Strafprozessordnung ablehnend gegenüber. Mit dem Urteil wolle das Gericht das eigene Handeln rechtfertigen, kritisierte Jahns weiter. In dem Prozess sei "Kritik an der Unfehlbarkeit des Gerichtes unerwünscht gewesen". ( ... )
Aus [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,649414,00.html]spiegel.de[/URL]