Justiz & Gerechtigkeit

      Justiz & Gerechtigkeit

      Der Begriff Justiz bedeutet genaugenommen Rechtspflege.

      Die Rechtspflege sollte zum Ziel haben den Menschen gerecht zu werden und zwar allen Menschen.
      Sie soll also Menschengerecht (menschlich gerecht) sein.

      Nun frage ich ob das überhaupt geht.
      Kann ich z.B. einen Täter gerecht verurteilen und dem Opfer oder/ und dessen Angehörigen ebenso gerecht werden?

      Ist es gerecht, wenn eine Straftat nach 2 Jahren als abgegolten gilt aber 10 Jahre im Führungszeugnis, Vorstrafenregister oder gar im Bundeszentralregiser auftaucht?
      Ist es gerecht wenn jeder Bürger diese Online einsehen kann - wie z.B. in etlichen Staaten der :usa:

      Ist es gerecht, wenn bei Straffälligkeit eines Jungerwachsenen die Negativauffälligkeiten aus seinem Erziehungsregister verlesen und mit berücksichtigt werden?
      Ist es gerecht wenn jemand wegen Totschlag verurteilt wird, obwohl zurückbleibende Angehörige es als Mord empfinden...?

      Ihr seht viele Fragen von mir.
      Habt Ihr Antworten?
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

      RE: Justiz & Gerechtigkeit

      Original von Schnuppi
      Nun frage ich ob das überhaupt geht.
      Kann ich z.B. einen Täter gerecht verurteilen und dem Opfer oder/ und dessen Angehörigen ebenso gerecht werden?

      Im Einzelfall äusserst schwierig bis unmöglich.

      Original von SchnuppiIst es gerecht, wenn eine Straftat nach 2 Jahren als abgegolten gilt aber 10 Jahre im Führungszeugnis, Vorstrafenregister oder gar im Bundeszentralregiser auftaucht?
      Ist es gerecht wenn jeder Bürger diese Online einsehen kann - wie z.B. in etlichen Staaten der :usa:

      Wenn, was der seltenere Fall sein wird, vom Täter noch eine Gefahr ausgeht (Kinderschänder, Vergewaltiger), dann ja, sonst nicht. Andererseits die Frage, ob der Täter das verbrechen überhaupt begangen hat, oder ob es, wie es v.a. Menschen aus den ärmeren Klassen öfter passiert, sich um ein Fehlurteil handelt.

      Original von SchnuppiIst es gerecht, wenn bei Straffälligkeit eines Jungerwachsenen die Negativauffälligkeiten aus seinem Erziehungsregister verlesen und mit berücksichtigt werden?
      Ist es gerecht wenn jemand wegen Totschlag verurteilt wird, obwohl zurückbleibende Angehörige es als Mord empfinden...?

      Eher nicht.

      In meinen "wilden" zeiten, als ich öfter Gerichtskontakte hatte, hab ich auch andere Strafverfahren als Zuschauer mitverfolgt :knast: Und wenn ich die Gehässigkeiten und Arroganz v.a. der Staatsanwälte aber auch mancher Richter:richter: miterlebt habe, dann war ich froh, dass die nicht mehr die Todesstrafe aussprechen konnten, denn das hätten einige von denen mit wachsender Begeisterung gemacht :arschtritt:
      :reg:
      :wechsel:
      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -
      Für mich kommt es auf den Betrachtungswinkel an. Ein Opfer wird kaum Verständis für die Handlungsweise des Täters aufbringen.

      Streichelpädagogik hat uns nicht weiter gebracht, denn der Begriff "Intensivstraftäter" setzt ja voraus das jemand durch die Bank weg Straftaten begehen konnte - ohne rechtzeitig gestoppt zu werden.

      Verbrechen werden vor Gericht nicht zeitnah verhandelt, von daher sind Urteil und Straftat für den Täter zwei paar Schuhe. Die logische Konsequenz auf sein Handeln - einfach ausgedrückt: auf eine Harke treten und den Stil am Kopf spüren - setzen wir einfach nicht um. Schnellgerichtsverfahren waren mal im Gespräch, aber das wurde nicht weiter verfolgt.

      Jeder Mensch hat eine Chance verdient, aber nicht auf Kosten anderer Menschen. Leichte Verfehlungen in der Jugendzeit werden aus dem Strafregister nach einer gewissen Zeit gelöscht, nur Intensivstraftäter können und sollten wir nicht so einfach entlassen.
      Tja, da habe ich ein heißes Thema eingestellt!
      Extra!

      Nun taste ich mich durch meine Gedanken, Empfindungen und Eure Antworten:

      Original von Lefteri:
      Wenn, was der seltenere Fall sein wird, vom Täter noch eine Gefahr ausgeht (Kinderschänder, Vergewaltiger), dann ja, sonst nicht.


      Wer legt die Grenzen fest, wann geht von jemandem noch Gefahr aus?
      Die Gutachter, wenn ich Dich richtig verstanden habe.

      Kann und darf das alles sein?
      Wohnt nicht in jedem von uns ein Verbrecher?
      Ich meine ja!
      Wieweit habe ich mein eigenes Aggressionspotential unter Kontrolle? Bin ich wirklich krank?
      Wer legt fest ob ich es bin?
      Und für wie lange darf ich als "Abnormal" gelten? Bis mir ein Psychiater einen "Freifahrtschein" erteilt?
      Ist das gerecht?

      So, nun möchte ich in Ruhe weiterlesen und meinen Brast zügeln...
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Grenzen legen wir als Gesellschaft fest. Es gibt sicherlich viele Regeln, die man in Frage stellen kann, nur kann es nicht angehen das Gewalt- und Intensivstraftäter immer wieder den Raum bekommen um weitere Straftaten begehen zu können. In erster Linie geht es mir um den Opferschutz, denn um die Täter wird sich genug gekümmert.

      Wegsperren ist sicherlich keine Lösung, aber in erster Linie muss es darum gehen Menschen zu schützen, die nicht zu Gewalttaten neigen, ihr Aggressionspotiental unter Kontrolle haben, auch wenn jeder Mensch zu schlimmen Taten fähig wäre.

      Das wir in Deutschland wenig in Bildung investieren ist grob fahrlässig, denn das ist der beste Schutz gegen Gewalt. Bildungsreisen unserer Kanzlerin kann man überspitzt als staalich bezahlten Urlaub ansehen, denn sie haben nicht wirklich zur Verbesserung unseres Schulsystems beigetragen.

      Kein Scheich würde seine Ölquellen anzünden, aber in Deutschland vernichten wir unseren Rohstoff, der im Rahmen junger Menschen aus Bildung und Wissen besteht. Ein Trauerspiel sondergleichen.

      Gruß Jabba
      Original von Jabba
      Verbrechen werden vor Gericht nicht zeitnah verhandelt, von daher sind Urteil und Straftat für den Täter zwei paar Schuhe. Die logische Konsequenz auf sein Handeln - einfach ausgedrückt: auf eine Harke treten und den Stil am Kopf spüren - setzen wir einfach nicht um. Schnellgerichtsverfahren waren mal im Gespräch, aber das wurde nicht weiter verfolgt.


      Diese nicht zeitnahe Verhandlung ist vermutlich für die Opfer oder dessen Angehörige ebenso ein Problem!
      Andererseits: Wenn zu schnell eine Verhandlung erfolgen würde - wann ist zu schnell...- kochen bei den Opfern/ Angehörigen die Emotionen sehr stark. Wenn es sehr viel später (z.B. Jahre nach der Tat) geschieht auch!
      Der Täter hingegen hat Zeit entweder tatsächlich zu bereuen oder sich ins "bessere Licht" zu rücken, Opfer hingegen müssen evtl. angefangen zu Verarbeitendes wieder erneut erleben (Retraumatisierung).

      Kann es einen angemessenen Zeitraum geben?

      Original von Jabba
      Jeder Mensch hat eine Chance verdient, aber nicht auf Kosten anderer Menschen. Leichte Verfehlungen in der Jugendzeit werden aus dem Strafregister nach einer gewissen Zeit gelöscht, nur Intensivstraftäter können und sollten wir nicht so einfach entlassen.


      Abgesehen davon dass ich das Wort Intensivstraftäter nicht mag, habe ich da schon ganz andere Sachen vernommen.
      Okey, im Führungszeugnis tauchten die Sachen nicht mehr auf, jedoch im Erziehungs- oder/ und Strafregister.

      Original von Jabba
      Das wir in Deutschland wenig in Bildung investieren ist grob fahrlässig, denn das ist der beste Schutz gegen Gewalt. Bildungsreisen unserer Kanzlerin kann man überspitzt als staalich bezahlten Urlaub ansehen, denn sie haben nicht wirklich zur Verbesserung unseres Schulsystems beigetragen.


      Im Groben stimme ich dem zu, ebenso wie Deinen vorherigen Ausführungen, in der Feinheit jedoch nicht.
      Für mich ist das zu Bildungsverherrlichend.
      Straftäter gibt es auch in Akademischen Berufen!

      Die vielen Gedanken, Fragen, Überlegungen, Ideen, Aggressionen und Wunschvorstellungen (damit meine ich jetzt nicht speziell Deine Joda) zeigen mir das es wirklich kompliziert ist, Rechtspflege zu hinterfragen.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Wir müssen endlich mal damit aufhören die Täter an erster Stelle zu sehen, denn die Opfer sind es, die nicht selten bis an ihr Lebensende unter der Straftat eines anderen Menschen leiden müssen.

      Jeder Mensch hat eine Chance verdient, nur Intensivstraftäter muss man anders behandeln. Auch wenn Dir der Begriff etwas gegen den Strich geht, sie gibt es halt.

      Gruß Jabba

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Jabba“ ()

      Jabba, es geht mir hier doch nicht um den Begriff Intensivstraftäter, auch wenn ich den wie o.g. nicht mag.

      Mir geht es darum den Begriff Justiz = Rechtspflege zu hinterfragen und damit verbunden ob es eine menschliche Justiz gibt.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Mir geht es darum den Begriff Justiz = Rechtspflege zu hinterfragen und damit verbunden ob es eine menschliche Justiz gibt.
      Da bin ich wohl etwas am Thema vorbeigerauscht :D:

      Eine menschliche Jusitz gibt es meiner Meinung nach, denn sie ist von Menschen gemacht worden. Wir haben ein Regelwerk erschaffen, welches das zusammenleben von über 80 Millionen Menschen in unserem Land regelt. Ob es da nun immer menschlich zugeht wage ich allerdings zu bezweifeln, denn eine emotionale Sichtweise von Anwälten und Richtern ist in diesem System meiner meiner Meinung nach weniger gewünscht. Es geht darum Regeln einzuhalten und wer das nicht tut muss für sein Handeln die Konsequenz tragen.

      Ich bin mit unserem Rechtssystem nicht wirklich einverstanden, das näher zu betrachten würde allerdings zu weit führen. Ich bin aber der Meinung, daß es ohne Regeln nicht geht. Wenn jemand eine wirklich schlimme Straftat begangen hat, sollte sie nicht nach einigen Jahren unter den Tisch gekehrt werden. Das wäre den Opfern gegenüber eine schlimme Ohrfeige, aber ich bin auch der Meinung das jeder Mensch das Recht haben muss neu anfangen zu können. Mit entsprechenden Einträgen im Strafregister sicherlich schwer, aber da sind wir wieder in der Normgesellschaft angekommen.

      Gruß Jabba
      Klar, in einer Gesellschaft muss es Regeln geben, weil wohl sonst ein menschliches Miteinander noch unmöglicher wäre...
      Au wei, wenn jeder, ohne irgendeine Konsequenz tun würde, wonach ihm "gelüstet", das kann eigentlich nur ins Auge gehen.

      Original von Jabba
      Ich bin aber der Meinung, daß es ohne Regeln nicht geht. Wenn jemand eine wirklich schlimme Straftat begangen hat, sollte sie nicht nach einigen Jahren unter den Tisch gekehrt werden. Das wäre den Opfern gegenüber eine schlimme Ohrfeige, aber ich bin auch der Meinung das jeder Mensch das Recht haben muss neu anfangen zu können. Mit entsprechenden Einträgen im Strafregister sicherlich schwer, aber da sind wir wieder in der Normgesellschaft angekommen.

      Gruß Jabba


      Genauso sehe ich es auch :daumenhochklein:

      Ich finde es doch schon häufig erschreckend wie lange Dinge im BZR festgehalten und bei Bedarf wieder hervorgekramt werden.

      Andererseits, wenn ich mir das Rechtssystem der :usa: anschaue, so weit das überhaupt geht, dann bin ich doch froh über manche Regelung wie sie hier besteht.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)