Der als "Abmahnanwalt" berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 seine Revision verworfen.
Wegen versuchten Betrugs an der "taz" wurde der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin im September 2008 verurteilt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil, dessen schriftliche Begründung kürzlich veröffentlicht wurde - hatte von Gravenreuth Revision eingelegt. Diese hat das Kammergericht jetzt nicht nur verworfen, sondern den Spruch des Landgerichts sogar noch verschärft. ( ... )
Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung nunmehr rechtskräftig, wann der betrügerische Advokat seiner Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.
Quelle
Wegen versuchten Betrugs an der "taz" wurde der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin im September 2008 verurteilt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil, dessen schriftliche Begründung kürzlich veröffentlicht wurde - hatte von Gravenreuth Revision eingelegt. Diese hat das Kammergericht jetzt nicht nur verworfen, sondern den Spruch des Landgerichts sogar noch verschärft. ( ... )
Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung nunmehr rechtskräftig, wann der betrügerische Advokat seiner Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.
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