Buß- und Bettag

      Buß- und Bettag

      Trotz seiner Abschaffung als gesetzlicher Feiertag im Jahr 1995 ist der Buß- und Bettag noch immer ein wichtiger kirchlicher Feiertag.
      Dabei wurde er ursprünglich nicht von der Kirche "erfunden", sondern vom Staat.
      Ein einheitlicher Buß- und Bettag wurde erstmals 1852 von der Eisenacher Konferenz vorgeschlagen.
      Eingeführt wurde er 1934 von der Evangelischen Kirche in Deutschland . Mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers über den Bußtag 1939 wurde er auf einen Sonntag verlegt und damit faktisch abgeschafft.
      Ab 1981 war er dann wieder in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Feiertag bis, wie :ob: erwähnt 1995.

      Der Buß- und Bettag soll zur Selbstbesinnung aufrufen und auf gesellschaftliche Missstände hinweisen.

      :senf1:
      Ich zweifel an, ob dieses heute noch gelingt. Ich selbst z.B. obwohl Christin, vergesse den Tag inzwischen öfter, seiit er nicht mehr gesetzlicher Feiertag ist.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      :kringeliglach: das war bevor ich den Link aufrief, jetzt :girldenken1:
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

      Buß- und Bettag

      (Buss- und Bett-Tag, Knutsch- und Knettag usw.)

      Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht. Im Lauf der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder aus aktuellem Anlass angesetzt. Angesichts von Notständen und Gefahren wurde die ganze Bevölkerung zu Umkehr und Gebet aufgerufen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird ein allgemeiner Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres, begangen, also elf Tage vor dem ersten Adventssonntag bzw. am Mittwoch vor dem 23. November. Im Jahr 2013 wird er am 20. November begangen werden.

      Das Wort „Buße“ lässt in manchen Regionen des deutschen Sprachraums unrichtige Assoziationen aufkommen. Es geht bei diesem Tag nicht um Büßen für begangene Vergehen im Sinne von „bestraft werden“, sondern um eine Buße im Sinne der Reue für begangene Sünden, und eine Umkehr und Gesinnungsänderung zu Gott hin.
      ( ... )

      Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen.

      Lediglich im Freistaat Sachsen besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer. Das Bundesverfassungsgericht hielt dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung für zumutbar. Durch die Feiertagsgesetze ist es in den meisten anderen Bundesländern jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag freizunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen werden, allerdings auf Lohn verzichtet. In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei. Außerdem haben in diesem Bundesland die meisten Kindergärten geschlossen, wodurch viele Arbeitnehmer mit Kindern an diesem Tag Urlaub nehmen müssen, der öffentliche Nahverkehr folgt dem Ferienfahrplan. In Berlin besteht für evangelische Schüler keine Verpflichtung zum Schulbesuch.

      Kritiker der Abschaffung führen insbesondere an, dass der damals gewünschte Effekt – die sichere Finanzierung der Pflegeversicherung –, anders als die Abschaffung des Feiertags, nicht von dauerhafter Wirkung war und bereits Beitragserhöhungen vorgenommen werden mussten. Eine Wiedereinführung wurde in den ersten Jahren nach der Abschaffung von verschiedenen Initiativen, beispielsweise einem erfolglosen Volksentscheid in Schleswig-Holstein und einem Gesuch des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, gefordert, später wurde das Thema nicht mehr diskutiert.

      de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9F-_und_Bettag
      :reg:
      :wechsel:
      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -