Diskussionsthema Todesstrafe

      Siehe auch die heutigen Postings von der vorherigen Seite zum Thema

      Ein neuer Skandal tut sich auf:
      Eine Firma aus Friesoyte/Niedersachsen, die heute zum Pharmakonzern MSD gehört, stellt Tierarzneimittel her, unter anderem das Barbiturat Phenobarbital unter dem bezeichnenden Namen "Beuthanasia", zwecks Einschläfern von todkranken Hunden.
      Man kann damit natürlich auch Menschen totspritzen, und mutmaßlich zu diesem Zweck hat die Firma das Zeug tonnenweise in die USA exportiert. Illegal, weil die EU die Todesstrafe mit Recht ablehnt. Eine Riesensauerei !
      ndr.de/nachrichten/niedersachs…fuer-die-USA,gift178.html
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      - Kurt Tucholsky -
      Interessanterweise wurde die Todesstrafe in Westdeutschland nicht nur aus Menschlichkeit abgeschafft. SPD und KPD wären zwar dafür gewesen, rechneten aber damit, dass sie, als Minderheit, sich mit einem solchen Antrag im Parlamentarischen Rat nicht hätten durchsetzen können, und wollten einen günstigeren Zeitpunkt abwarten. Der kam, als der rechtsradikale Abgeordnete und spätere Verkehrsminister Seebohm plötzlich und unerwartet einen solchen Antrag stellte, einfach weil er um das Leben seiner noch in den alliierten Todeszellen einsitzenden ehemaligen NS-Parteigenossen fürchtete. Auf diesen Zug sprangen dann SPD, KPD und Teile der CDU auf.
      Artikel 102 war das Geistesprodukt eines rechtsextremen Politikers, der mit verurteilten NaziKriegsverbrechern sympathisierte – und verhindern wollte, dass sie von den britischen und amerikanischen Besatzungskräften getötet würden. Artikel 102 war also keineswegs ein Signal gegen das barbarische System Hitlers, sondern eine Stellungnahme gegen die angeblichen Exzesse alliierter Siegerjustiz.

      Das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal verurteilte elf Naziführer zum Tode, die alle im November 1946 gehenkt wurden – bis auf Hermann Göring, der Selbstmord verübte. Die Westalliierten erhenkten oder erschossen Dutzende weniger bekannter Kriegsverbrecher – einschließlich jener 284, die in einem US-Army-Gefängnis in Landsberg zwischen November 1945 und Juni 1951 umgebracht worden waren. Obwohl sich darunter viele SS-Männer befanden, die KZ-Aufseher gewesen waren und an Massentötungen teilgenommen hatten, regte sich bei vielen Deutschen Widerstand gegen die Justiz der Sieger. „Je länger die Exekutionen andauerten“, heißt es in einer Landsberger Stadtgeschichte, „desto lauter wurden die Stimmen, die deren Ende forderten.“ Gleichzeitig gab es wenig Widerstand gegen die Todesstrafe für gewöhnliche Kriminelle. In einer Allensbach-Umfrage vom Februar 1949 sprachen sich 77 Prozent der Westdeutschen für sie aus. Die SPD war zwar historisch immer gegen die Todesstrafe gewesen, machte sie aber angesichts des politischen Klimas nicht zu einem Wahlkampfthema.

      Im August 1948 begannen die Deutschen mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Erste Fassungen, die dem 65-köpfigen Parlamentarischen Rat zugänglich gemacht wurden, beinhalteten die Beibehaltung der Todesstrafe. Erst am 6. Dezember, bei einem Treffen einer Unterkommission, überraschte ein einziger Delegierter, Hans-Christoph Seebohm, alle anderen, als er sich für die Abschaffung der Todesstrafe aussprach. Seebohm stand der kleinen, rechtsextremen Deutschland-Partei vor – die auch für den Namen „Deutsches Reich“ statt „Bundesrepublik“ plädierte.

      In seiner Rede vor dem Rat setzte Seebohm die Exekutionen „vor und nach 1945“ gleich. Wie der britische Historiker Richard J. Evans schreibt, dachte Seebohm „vor allem an die Exekutionen der Kriegsverbrecher, gegen die er und seine Partei sich so eindeutig ausgesprochen hatten. Verhindert zu haben, dass Nazi-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt werden, würde ohne Frage der Deutschland-Partei weitere Wähler auf der extremen Rechten zutreiben.“

      Sozial- und Christdemokraten wiesen die Seebohm-Initiative zunächst zurück. Doch nach und nach witterten sie deren Vorteile. Die Sozialdemokraten bekamen plötzlich rechtsextreme Fürsprecher für eine Idee, die sie alleine kaum hätten propagieren können. Und mehr als die Hälfte der Christdemokraten fand es richtig, Nazi-Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung zu bewahren. Nachdem am 24. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten worden war, bombardierten die Deutschen – darunter Konrad Adenauer und Kurt Schumacher – den US-Hochkommissar John J. McCloy mit Gnadengesuchen, die auf Artikel 102 fußten.

      Quelle: tagesspiegel.de/meinung/von-den-nazis-zu-saddam/651420.html
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