Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen einen Mieter aufgehoben, dem wegen starken Zigarettenqualms die Wohnung gekündigt worden war. Die BGH-Richter forderten alle Beteiligten auf, den Streit ohne neuen Prozess beizulegen.
Friedhelm Adolfs kann erst einmal in seiner Wohnung bleiben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die fristlose Kündigung seiner Wohnung vom Landgericht Düsseldorf neu überprüft werden muss. "Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben darf", sagte der starke Raucher nach der Urteilsverkündung.
Die BGH-Richter hoben damit ein vorhergehendes Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und wiesen den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, bemängelte der BGH. Es sei ein Rätsel, wie das Landgericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen etwa aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die Kündigung wegen Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch gerechtfertigt sei.
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Grizzly sein
Das tatsächliche Kündigungsmotiv der Vermieterin, auch wenn deren Anwältin etwas anderes herbeizulügen versucht, ist eine ganz miese Immobilienspekulation:
Adolfs vermutet einen ganz anderen Hintergrund für die Kündigung: Er solle entmietet werden, um Platz für Büroraum zu machen. Außer ihm wohnt nur noch eine andere Mietpartei in dem fünfgeschossigen Haus, der Rest besteht bereits aus Büros. Für seine 42 Quadratmeter zahlt Adolfs 250 Euro Miete plus 100 Euro Nebenkosten. So günstig dürfte er kaum ein neues Zuhause finden: Auf der Liste der Städte mit den höchsten Mietpreisen in Deutschland liegt Düsseldorf auf Platz 5.
Ganzer Text: taz.de/!120589/