Hamburger Schüler in den USA erschossen

      Hamburger Schüler in den USA erschossen

      Stand: 29.04.2014 04:08 Uhr

      Anklage gegen Hausbesitzer erhoben

      In einigen Wochen wollte er nach einem erfolgreichen Schüleraustauschjahr in den USA in seine Heimatstadt Hamburg zurückkehren. Doch für den 17-Jährigen endete der Aufenthalt in Missoula im US-Bundesstaat Montana tragisch. In der Nacht zum Sonntag wurde er von einem Hausbesitzer erschossen, der ihn vermutlich für einen Einbrecher hielt. Der Hausbesitzer ist nun wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.


      Von Martin Ganslmeier, NDR-Hörfunkstudio Washington

      Die tödlichen Schüsse fielen nach Angaben der Polizei von Missoula am frühen Sonntagmorgen, kurz nach Mitternacht Ortszeit.

      Als die Polizisten wenige Minuten später in der normalerweise ruhigen Wohngegend von Missoula eintrafen, fanden sie den schwer verletzten 17-jährigen Schüler aus Hamburg in der Garage eines Wohnhauses am Boden liegend. Polizeisprecher Travis Wealsh im Fernsehsender NBC: "Er hatte eine Schussverletzung am Kopf, sein Zustand war sehr ernst. Er wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, wo er später verstarb."

      Als Täter wurde der 29-jährige Besitzer des Hauses festgenommen. Er hatte einen Einbrecher in seiner Garage vermutet und vier Schüsse aus seiner Schrotflinte abgefeuert. Zwei der Schüsse trafen den 17-Jährigen im Kopf und am Arm.

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      Recht auf Verteidigung - kein Schutz vor Strafe

      Ähnlich wie in Florida dürfen sich Hausbesitzer im Bundesstaat Montana gegen Eindringlinge auf ihrem Grundstück mit Waffengewalt verteidigen.

      Dies schütze den Täter jedoch nicht automatisch vor einer Strafe, betonte Polizeisprecher Wealsh auf telefonische Nachfrage gegenüber der ARD: "Die Bedrohung muss glaubhaft sein. Man kann zwar sagen, man habe sich um sein Leben gefürchtet, aber wenn die Tatumstände nicht lebensbedrohlich waren, dann könnten die Angaben als nicht glaubhaft angesehen werden."

      Anklage wegen vorsätzlicher Tötung

      Offensichtlich geht die Anklage nicht von Notwehr aus. Jedenfalls muss sich der Hausbesitzer nun wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Somit käme er im Falle eines Schuldspruchs mindestens für zehn Jahre ins Gefängnis und maximal lebenslang.


      Quelle und Weiteres: tagesschau.de/ausland/austauschschueler102.html
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      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)