Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Diese dürften nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden, entschied der Sechste Senat in Erfurt. Eine HIV-Infektion sei einer Behinderung gleichzusetzen. Damit stehen die Betroffenen unter besonderem Schutz vor Diskriminierung.
Ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher unwirksam. Das gelte auch für eine Kündigung in der Probezeit. ( ... )
Interessenverbände begrüßten das Urteil einhellig als wegweisend: "Auf diese Entscheidung haben die mit HIV infizierten Menschen in Deutschland lange gewartet", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders.
Für die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung, Vera Egenberger, wurde durch das Urteil eine Grauzone beseitigt und Schutz chronisch Kranker gestärkt.
Ganzer Text: tagesschau.de/inland/bundesarbeitsgericht-hiv-urteil100.html
Ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher unwirksam. Das gelte auch für eine Kündigung in der Probezeit. ( ... )
Interessenverbände begrüßten das Urteil einhellig als wegweisend: "Auf diese Entscheidung haben die mit HIV infizierten Menschen in Deutschland lange gewartet", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders.
Für die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung, Vera Egenberger, wurde durch das Urteil eine Grauzone beseitigt und Schutz chronisch Kranker gestärkt.
Ganzer Text: tagesschau.de/inland/bundesarbeitsgericht-hiv-urteil100.html