Umgeschriebenes „Jedermannsrecht“ auf Åland
Das „Jedermannsrecht“ regelt, inwieweit man sich in Wald und Flur sowie auf dem Wasser bewegen darf. Dabei lautet die Grundregel: Weder stören noch zerstören.
Das Jedermannsrecht auf Åland unterscheidet sich in einigen Punkten vom Jedermannsrecht, das in Schweden und im übrigen Finnland gilt. Vor allem das Übernachtungsrecht wurde im Jedermannsrecht mit folgendem Wortlaut jetzt klarer formuliert:
„Zum Übernachten wird vor allem auf Campingplätze, Ferienhausdörfer und Gasthäfen verwiesen. Rasten ist erlaubt. Auf Åland ist es Sitte, vor dem Übernachten auf Privatgrund die Erlaubnis des Grundbesitzers einzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es erlaubt, einen Tag mit einzelnen Zelten zu zelten, wenn dabei der Hausfrieden gewahrt bleibt. Hierbei muss genügend Abstand von Gebäuden gehalten und ansonsten auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden. Beschädigungen von Landschaft und Natur, Störungen des Grundeigentümers, insbesondere Ruhestörungen durch Lärm sind untersagt. Entsprechendes gilt beim Übernachten auf Booten oder Schiffen.“
Quelle und Weiteres: visitaland.com/de/fakta/mariehamn
:o_linie3:
Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)