Streit um Presseplätze beim NSU-Prozess

      Streit um Presseplätze beim NSU-Prozess

      Gericht bleibt hart - auch kein Tausch möglich

      Das Oberlandesgericht München hat die Kritik am Vergabeverfahren für die Presseplätze im NSU-Prozess zurückgewiesen. Die Akkreditierungsbedingungen seien von Anfang an klar und allen Medien bekannt gewesen, heißt es in einer Stellungnahme.

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      Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, forderte, dass neben türkischen auch griechische Medien zugelassen werden. Beide Länder seien durch die Morde besonders betroffen, sagte er dem "Münchener Merkur". "Umgekehrt würden wir einen Riesenaufstand machen, wenn im Ausland kein deutscher Journalist in den Saal dürfte", gab er zu bedenken.

      Platzvergabe nach Reihenfolge der Anmeldung

      Das Gericht hatte gestern mitgeteilt, welche Medien einen der 50 reservierten Sitzplätze bei dem am 17. April beginnenden Verfahren bekommen. Dabei gingen türkische und griechische Medien leer aus, weil sie nicht zu den ersten 50 Bewerbern um eine Akkreditierung gehörten.


      Quelle und Weiteres: tagesschau.de/inland/nsuprozess110.html

      Wie ist Eure Meinung dazu?

      :senf1:
      Wenn selbst die Zeitung die ich so gar nicht mag bereit ist einen Platz an :tuerkei: ische Journalisten abzugeben dann zeigt mir das sehr deutlich das etwas nicht richtig läuft.
      Sprich bei dem Akkreditierungsverfahren muss eine Änderung erfolgen!
      Allerdings frage ich mich auch woran es liegt das die :tuerkei: anscheinend zu langsam gewesen ist mit ihrer Anmeldung - wenn es denn stimmt.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Original von Schnuppi
      Allerdings frage ich mich auch woran es liegt das die :tuerkei: anscheinend zu langsam gewesen ist mit ihrer Anmeldung - wenn es denn stimmt.


      Genau diesen falschen Eindrück würden viele bekommen können hieß es Heute in den Nachrichten.

      Berichtet wurde auch das beim Kachelmannprozeß allein 10 :schweiz: er Journalisten zugelassen waren, was überhaupt nicht erforderlich war.
      Siehe hierzu: tagesschau.de/inland/nsu336.html

      Zum 1. Mal scheinen sich alle Parteien einig zu sein, das die Entscheidung nicht richtig ist und die :tuerkei: unbedingt Plätze erhalten müsse. und das Akkreditierungsverfahren dringend abgeändert werden muss (was rückwirkend nicht gehen soll...).

      Dennoch hält der Richter an seiner Entscheidung fest.

      Persönlich finde ich das skandalös! :rotekarte:
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Normalerweise ist mir ja das Ansehen dieses unseres Staates wurscht.
      Aber in diesem Fall schadet die Sturheit des Münchner Gerichts dem Ansehen Deutschlands in einer Weise, dass ich das nicht in Ordnung finde. Weil jeder von uns, wenn er in die Türkei fahren sollte (OK, ich hab das jetzt nicht demnächst vor) darauf angesprochen werden könnte und sich dann für etwas rechtfertigen muss, was er selber für vollkommen falsch hält.
      :reg:
      :wechsel:
      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -
      Wichtig ist doch auch wie die in :brd: lebenden :tuerkei: das erleben und bewerten.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

      Bewährungsprobe für die Pressefreiheit

      Von Arnd Henze, WDR, ARD-Hauptstadtstudio

      Die Pressefreiheit ist keine Monstranz, die sich an hohen Feiertagen der Demokratie durch die Straßen führen und verehren lässt. Sie ist auch keine mathematische Formel, nach der sich berechnen ließe, wie viel Entgegenkommen staatliche Einrichtungen zeigen müssen, um eine freie Berichterstattung zu gewähren. Presse- und Informationsfreiheit sind Grundrechte, die absoluten Verfassungsrang haben und nur durch gleich- oder höherwertige Grundwerte begrenzt werden dürfen. Ein zu kleiner Gerichtssaal hat keinen Verfassungsrang.

      ( ... )

      "Sabah"-Klage beweist Vertrauen in den Rechtsstaat

      Vielleicht gäbe es mehr öffentliches Verständnis, wenn statt der türkischen Zeitung "Sabah" die altehrwürdige "New York Times" gegen die Vergabepraxis beim Verfassungsgericht klagen würde. Hinter dem Banner der vermutlich besten Zeitung der Welt würden wohl alle gern nach Karlsruhe ziehen. Aber auch "Sabah" ist eine seriöse, säkulare und politisch gemäßigte Zeitung, die es nicht verdient, mit dem Verweis auf die vielfältigen Eingriffe in die Pressefreiheit der Türkei diskreditiert zu werden. Im Gegenteil: "Sabah" beweist mit ihrer Klage ja gerade Vertrauen in den Rechtsstaat - das Vertrauen, dass es in Deutschland einen Ort gibt, an dem Missstände überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden können.


      Quelle und Weiteres: tagesschau.de/kommentar/nsu-prozess110.html
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      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

      Nach Panne neues Vergabeverfahren gefordert

      Debatte um Besetzung der Presseplätze im NSU-Prozess
      Nach Panne neues Vergabeverfahren gefordert

      Die Kritik an der Platzvergabe beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München reißt auch wenige Tage vor Beginn der Verhandlung nicht ab. Die Journalistenverbände DJV und dju mahnten einen Neustart des Akkreditierungsverfahrens an. Die 50 festen Plätze für Medienvertreter seien willkürlich vergeben worden.

      In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht hatte das Oberlandesgericht zuvor eingeräumt, einige Medien später als andere über den Start der Akkreditierung informiert zu haben.


      Quelle und Weiteres: tagesschau.de/inland/nsu-prozess116.html
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      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

      Endlich ein Durchbruch

      Bundesverfassungsgericht zum Streit um NSU-Prozess

      Ausländische Medien müssen Platz erhalten

      Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess stattgegeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete an, dass das Oberlandesgericht München "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" vergeben müsse.

      Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von mindestens drei Plätzen zu schaffen, die nach dem Prioritätsprinzip oder per Los vergeben würden. Auch bleibe dem Gericht die Möglichkeit, die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.


      Quelle und Weiteres: tagesschau.de/inland/nsu-prozess120.html
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      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Original von Grizzly
      Die sollen einen größeren Saal nehmen,


      Das haben sie leider nicht getan.

      NSU-Prozess: Nun regiert das Losglück

      Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

      Die alte Platzvergabe ist aufgehoben: Das OLG München teilt die Medien beim NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe nun in Kontingente ein - der Vorsitzende Richter hatte das bisher abgelehnt. Gut gemeint ist aber nicht gleichbedeutend mit gut gemacht, viele Probleme bleiben.

      Nun geht es wieder von vorne los - doch statt dem Windhund-Prinzip regiert nun das Losglück: Das Oberlandesgericht München hat die bisherige Platzvergabe für die Medienvertreter im NSU-Prozess aufgehoben. Wer bisher einen Platz sicher hatte, ist den nun los, und muss sich neu bewerben.

      Im ersten Durchgang hatte sich der Vorsitzende des 6. Münchner Strafsenats, Manfred Götzl, "nicht in der Lage gesehen", bei der Akkreditierung "angemessene Differenzierungen" nach Medien oder Medientypen vorzunehmen.

      Nun aber, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf Klage der türkischen Tageszeitung "Sabah" per Eilbeschluss verlangt hatte, "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" zu vergeben, ging das plötzlich doch. Nun unterscheidet Götzl in insgesamt 13 Haupt- und Untergruppen sowohl zwischen Medientypen als auch nach Herkunft oder Sprache.

      Kann auch ein Blog ein Medium sein?

      Das Bemühen, es nun wirklich (fast) allen recht zu machen, ist dieser Regelung in jeder Zeile anzumerken. Dennoch zeigt sich wieder einmal: Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht.

      Denn es bleiben durchaus wichtige Fragen offen: Was ist etwa mit freien Journalisten? Beim ersten Mal waren noch acht "Freie" zugelassen worden, ohne Zuordnung zu einem konkreten Medium. Und was ist überhaupt ein "Medium" - zählt dazu (wie beim ersten Durchgang) auch ein Portal wie Yahoo oder eine TV-Produktionsfirma? Kann auch ein Blog ein Medium sein? Und was ist, wenn es neben einem Printmedium ein eigenständiges Online-Portal gibt (wie bei SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE)?


      Quelle und mehr zu den Streitereien: spiegel.de/panorama/justiz/nsu…lg-muenchen-a-895472.html

      :senf1: Als ich von dem neuen Beschluß hörte und wie die Akkredetierung durchgeführt werden soll, fand ich die Entscheidung richtig.
      Als ich aber nun vermehrt kritische Stimmen hörte und las musste ich mir jedoch eingestehen das tatsächlich berechtigte Einwände bestehen.
      Andererseits füchte ich kann man es nicht jedem Recht machen.
      Es sei denn man wählt doch noch einen größeren Saal oder ringt sich dazu durch eine Videoschaltung zu zu lassen.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Letzteres versuchen Opferanwälte jetzt über Karlsruhe durchzusetzen.

      Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss sich erneut mit dem vor dem Oberlandesgericht München bevorstehenden NSU-Prozess befassen. Die Anwälte des NSU-Opfers Halit Yozgat haben in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht, mit dem sie eine Videoübertragung des Prozesses in einen zweiten Saal fordern.

      Einen entsprechenden Bericht der "Welt am Sonntag" bestätigten die Anwälte Thomas Bliwier und Doris Dierbach gegenüber tagesschau.de. Sie argumentieren, dass man nur so dem enormen öffentlichen Interesse an dem Verfahren gerecht werden könne.

      Dem OLG München wurde laut Dierbach bereits vor zwei Wochen bekanntgegeben, dass die Anwaltskanzlei eine solche Videoübertragung fordere. Nachdem es keine Reaktion gegeben habe, sei man nach Karlsruhe gezogen.

      Das Gericht in Karlsruhe erklärte nun, dass es noch vor dem Beginn des Prozesses am 6. Mai über den Antrag entscheiden will.

      tagesschau.de/inland/nsu384.html
      :reg:
      :wechsel:
      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -