Das unsichtbare Mädchen - ein wahrer Kriminalfall

      Das unsichtbare Mädchen - ein wahrer Kriminalfall

      "Das verschwundene Mädchen" war ein gut und spannend gemachter Film gestern bei Arte :link:
      der auf einem wahren und immer noch mysteriösen Fall beruht. Dieser spielte sich in dem Dorf Lichtenberg/Oberfranken an der bayrisch-thüringischen Grenze ab bzw. tut es noch - denn im Gegensatz zum Film, in dem das Mädchen gefunden und der als Täter Verdächtigte entlastet wird, ist in Lichtenberg gar nichts klar.
      Der Fall der seit 2001 spurlos verschwundenen Peggy Knobloch aus Lichtenberg in Oberfranken könnte schon bald neu aufgerollt werden. Überraschend hat das Landgericht Bayreuth nun dem wegen Mordes verurteilten Ulvi K. den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler als Pflichtverteidiger für ein Wiederaufnahmeverfahren beigeordnet. Strafrechtler werten dies als Indiz dafür, dass das Gericht hinreichende Erfolgsaussichten für eine Wiederaufnahme sieht. Euler strebt in Bayreuth eine neue Verhandlung des Mordfalls an.

      Die damals neunjährige Peggy war im Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Seither fehlt jede Spur von dem Kind. Das Landgericht Hof verurteilte 2004 den geistig zurückgebliebenen Ulvi K. aus der Nachbarschaft Peggys wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. K. hatte nach stundenlangen Polizeiverhören ein Geständnis abgelegt, dies aber kurz danach widerrufen. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, K. habe einen sexuellen Missbrauch des Mädchens vertuschen wollen. Eine Leiche wurde nie gefunden. Nach Peggys Verschwinden hatte es viele widersprüchliche Zeugenaussagen gegeben.

      Etliche Zeugen äußerten sich nun erneut. Sie behaupten heute, sie seien von den Ermittlern enttäuscht gewesen und hätten auch aus Angst keine weiteren Angaben gemacht. Ein Zeuge erklärte schon 2004, Ermittler hätten nach seinem Eindruck versucht, suggestiv auf ihn einzuwirken.

      (spiegel.de)

      Mehr dazu hier :link:
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      - Kurt Tucholsky -
      Dennächst gibts hierzu eine Tatsachendokumentation:
      Mittwoch 18.7. ARD 23:00 - 23:45 Mord ohne Opfer :tv2:

      Im betroffenen Ort leben einige meiner Mitschueler, bzw. sind in dieser Angelegenheit auch engagiert.
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      - Kurt Tucholsky -
      4. April 2013:
      Rechtsanwalt Michael Euler reicht am 4. April 2013 beim Landgericht Bayreuth den Wiederaufnahmeantrag ein.

      Der Wiederaufnahmeantrag stützt sich auf die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 2 StPO und des § 359 Nr. 5 StPO. Danach ist die Wiederaufnahme zulässig, wenn zu dem angefochtenen Urteil neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind (§ 359 Nr. 5 StPO); sie ist weiterhin zulässig, wenn sich damalige Zeugen bei ihrer Vernehmung einer vorsätzlichen Falschaussage strafbar gemacht haben (§ 359 Nr. 3StPO). Beide Wiederaufnahmegründe sind mehrfach gegeben.

      Ulvi KULAC wurde am 30.04.2004 durch das Landgericht Hof ausschließlich auf ein völlig widersprüchliches Geständnis hin verurteilt.

      Für die Glaubwürdigkeit dieses Geständnisses gab es weder Zeugen, noch Sachbeweise, die Herrn KULAC mit der ihm zur Last gelegten Tat in Verbindung bringen konnten.

      Bekannterweise steht infolge der Tatsache, dass bis heute keine Leiche des Opfers gefunden wurde, nicht einmal mit Sicherheit fest, ob Peggy überhaupt getötet wurde.

      Ganzer Text: ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html


      20. November 2013:
      Die Staatsanwaltschaft Bayreuth erteilt Empfehlung an das Landgericht Bayreuth für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
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      - Kurt Tucholsky -
      Im Mordfall Peggy hat das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Als Grund nennt das Gericht unter anderem eine Falschaussage. Der verurteilte Ulvi Kulac wurde von der Nachricht geradezu überwältigt.

      Mit der angeordneten Wiederaufnahme kommt es gegen den am 30. April 2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi Kulac zu einer neuen Hauptverhandlung, teilte das Landgericht Bayreuth mit. Die Jugendkammer stützt sich laut Landgericht auf folgende Gründe: Ein mittlerweile verstorbener Zeuge hatte vor dem Landgericht Hof eine Falschaussage gemacht. Dieser Zeuge hat seine Falschaussage im Jahr 2010 vor dem Ermittlungsrichter eingeräumt.

      Ganzer Text: br.de/nachrichten/oberfranken/…s-peggy-bayreuth-100.html
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      - Kurt Tucholsky -
      Gestern ist Ulvi Kolac freigesprochen worden. Trotzdem bleibt er erstmal in der geschlossenen Psychiatrie, was sich aber demnächst ändern könnte.
      Bayreuth - Im erneuten Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy hat das Landgericht Bayreuth das Urteil verkündet: Freispruch für Ulvi K. Damit hoben die Richter die frühere Verurteilung des geistig behinderten Mannes wegen Mordes an dem Mädchen auf. "Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen; ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein. "Natürlich wäre es sehr schön gewesen, wenn wir neue Erkenntnisse erhalten hätten." Unterstützer von Ulvi K. reagierten im Gerichtssaal mit Applaus und Bravo-Rufen auf das Urteil.

      Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch für den 36-Jährigen beantragt. In dem neu aufgerollten Strafverfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. die Tat nachgewiesen werden kann. In seinem Schlusswort sagte er: "Ich hab die Peggy nicht umgebracht. Mein Wunsch ist, dass sie noch lebend gefunden wird."

      spiegel.de/panorama/justiz/mor…in-bayreuth-a-969274.html

      Was passiert jetzt mit Ulvi K.?
      Der 36-Jährige sitzt derzeit in der geschlossenen Psychiatrie in Bayreuth und wird dort vorerst bleiben. Eingewiesen wurde er, weil er Kinder missbraucht hatte. Das Landgericht Hof muss die Unterbringung in regelmäßigen Abständen prüfen. Zuletzt hatte die Strafvollstreckungskammer vor knapp sechs Wochen gemeinsam mit dem Verteidiger von K. beschlossen, dass er weiter in der Psychiatrie bleiben soll. Der heutige Freispruch habe aber "wesentliche Gesichtspunkte für die Gefährlichkeitsprognose geändert", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Deshalb soll nun ein neues Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden. Das soll klären, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ulvi K. wieder straffällig wird und wie schwer diese möglichen Taten ausfallen könnten.

      Steht ihm eine Entschädigung zu?
      Nein. Zwar ist Ulvi K. vor zehn Jahren wegen des Mordes an Peggy zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Von der Gefängnisstrafe habe er aber bislang keinen einzigen Tag absitzen müssen, weil er eben in der psychiatrischen Klinik untergebracht war, sagte der Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth, Thomas Goger. "Da er also keinen Tag unschuldig eingesessen hat, steht ihm auch keine Entschädigung zu."

      Gibt es andere Verdächtige?
      Ja, drei. Einer von ihnen ist ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt. Der ehemalige Bekannte von Peggys Familie sitzt derzeit wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter in Haft. Nach Polizeiangaben hat er eingeräumt, sich auch an seiner Nichte mehrmals vergangen zu haben - die wohnte im gleichen Haus wie Peggy. Zudem soll sich der Missbrauch nur wenige Wochen vor Peggys Verschwinden ereignet haben. In der Haftzelle des Mannes fanden Polizisten ein Foto von Peggy. Schon 2001 war der Mann ins Visier der Polizei geraten, aber offenbar hatten sich keine hinreichenden Beweise ergeben. Zum Kreis der Tatverdächtigen zählen außerdem der Halbbruder des Mannes und ein Lichtenberger, der bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde.

      Wie geht es jetzt weiter?
      Die Ermittlungen im Fall Peggy waren schon 2012 von der Staatsanwaltschaft und der Kripo Bayreuth neu aufgerollt worden. Laut einem Sprecher gehen sie jetzt in gleicher Intensität weiter. Mehr als 150 Zeugen seien vernommen worden. Außerdem gehe eine Ermittlungsgruppe aus etwa einem Dutzend Beamten noch einmal alle Beweise durch. Eine neue Spur habe sich daraus noch nicht ergeben. Gegen die drei Männer, gegen die Ermittlungsverfahren laufen, bestehe nur ein einfacher, kein zwingender Tatverdacht, deshalb sei noch kein Haftbefehl ergangen.

      spiegel.de/panorama/justiz/ulv…en-zum-fall-a-969362.html
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      - Kurt Tucholsky -