Im § 1631 des BGB wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert (das Gesetz in dieser Form gibt es seit dem 02.11.2000).
Dort steht in Absatz 2:
"(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Gleichzeitig wurde eine Änderung an § 16 Absatz 1 vorgenommen:
"Sie [Angebote zur Förderung der Erziehung] sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“
Mich würde interessieren, was Ihr über diese denkt.
Ein kurzes Statement von mir:
Sind seelische Verletzungen absolut vermeidbar?
Wann beginnen diese?
Wie sollen Eltern und Lehrer in der Realität erziehen - müssen sie alle persönlichen Schwachpunkte jedes einzelnen Kindes ganz genau kennen?
Zur Änderung des anderen fällt mir spontan nur ein das Jugendämter und ähnliche Einrichtungen schon jetzt Hoffnungslos überfordert, überlastet und vor allem Personell unterbesetzt sind.
Dort steht in Absatz 2:
"(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Gleichzeitig wurde eine Änderung an § 16 Absatz 1 vorgenommen:
"Sie [Angebote zur Förderung der Erziehung] sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“
Mich würde interessieren, was Ihr über diese denkt.
Ein kurzes Statement von mir:
Sind seelische Verletzungen absolut vermeidbar?
Wann beginnen diese?
Wie sollen Eltern und Lehrer in der Realität erziehen - müssen sie alle persönlichen Schwachpunkte jedes einzelnen Kindes ganz genau kennen?
Zur Änderung des anderen fällt mir spontan nur ein das Jugendämter und ähnliche Einrichtungen schon jetzt Hoffnungslos überfordert, überlastet und vor allem Personell unterbesetzt sind.
:o_linie3:
Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)