Chaos Computer Club spürt Bundestrojaner auf

      Chaos Computer Club spürt Bundestrojaner auf

      Nach dem bayerischen Eingeständnis, Spionagesoftware bei Ermittlungsverfahren eingesetzt zu haben, hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, personelle Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Falls mit dem Einsatz gegen geltendes Recht verstoßen worden sein sollte, "dann hat Bayern ein großes Problem an der Backe", sagte Wiefelspütz der "Mitteldeutschen Zeitung". Das werde dann massive Konsequenzen haben müssen. "Wenn nur die Hälfte dessen stimmt, was berichtet wurde, dann wackelt die Wand", sagte er.

      Der Chaos Computer Club (CCC) hatte am Wochenende erklärt, dass ihm eine "staatliche Spionagesoftware" zugespielt worden sei, mit der Ermittler in Deutschland Telekommunikation im Internet überwachten, was erlaubt ist. Sie eröffnet laut CCC aber auch den ferngesteuerten Zugriff auf Kamera, Mikrofon und Bildschirminhalt des infizierten Computers, was laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zugelassen ist.
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      - Kurt Tucholsky -
      Nach Angaben des CCC kann der Bundestrojaner neben dem normalen Lieferumfang auch ganz einfach mit zusätzlichen Programmteilen nachgeladen werden.

      Möglich wäre dann auch ein Einsatz zur akustischen oder optischen Überwachung des Raums, in dem der Computer steht, oder auch zur Ausspähung der gesamten Festplatte des Computers, also zur Online-Durchsuchung. Das gehe "über das verfassungsrechtlich Zulässige weit hinaus", so CCC-Sprecher Frank Rieger. Ob aber die bloße Möglichkeit, den Trojaner nachzurüsten, bereits gegen die Karlsruher Vorgaben verstößt, ist fraglich. Die geforderten "technischen Vorkehrungen" sollen in der Gegenwart sicherstellen, dass sich ein zur Quellen-TKÜ genehmigter Trojaner auch auf Kommunikationsinhalte beschränkt. Technische Veränderungen in der Zukunft sind schon deshalb nicht verboten, weil es aufgrund neuer Erkenntnisse auch eine neue richterliche Genehmigung, zum Beispiel zur Online-Durchsuchung, geben könnte.

      Der CCC wirft den Ermittlern vor, dass sie die vom Staat angegriffenen Rechner unsicher machen würden. Die Kontrolle über das Programm sei unzureichend abgesichert, es würde den Rechner "offen wie ein Scheunentor" zurücklassen. Kern der Anschuldigung ist, dass es keine nennenswerte Absicherung für die Kontrolle des Trojaners gibt. Hierdurch könnten beliebige Dritte den Rechner übernehmen, dort weitere Software installieren und Aktionen ausführen.
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      - Kurt Tucholsky -
      Irgendwo hab ich gelesen, dass ein gängiger Virenschutz und ein bissl Vorsicht (keine Anhänge öffnen, denen man nicht vertraut) auch gegen die bisherigen Bundestrojaner ausreicht.

      Derweil schlägt die Geschichte immer weitere Wellen:
      Mindestens sechs Mal haben Ermittlungsbehörden in Norddeutschland in den letzten fünf Jahren Spionagesoftware eingesetzt, um Verdächtige zu überwachen. Mit so genannten Trojanerprogrammen sollten mindestens die Internet-Telefonie und Chat-Anwendungen der Betroffenen überwacht werden. Die Verantwortlichen betonen bisher, dass darüber hinaus keine Informationen durch die verschiedenen staatlichen Schadsoftware-Programme erhoben wurden.

      Die Ermittlungsbehörden im Norden müssen sich erklären, weil seit dem Wochenende bekannt ist, dass staatliche Behörden Trojaner einsetzen, die wesentlich mehr können: Etwa jeden Tastendruck und jede Veränderung des Bildschirms aufzuzeichnen, den Computer zu durchsuchen oder Dateien zu ändern, löschen oder neu anzulegen. All das ist rechtlich in Deutschland laut einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht allerdings nicht erlaubt. Die eingesetzte Überwachungssoftware darf dazu nicht in der Lage sein.
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      Die Diskussion um die staatliche Spionage alarmiert die Datenschützer. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein kündigten sie an, die Software genau zu untersuchen und zu überprüfen. "Wir wollen wissen, was dieser Trojaner genau kann", sagte der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen Rainer Hämmer. Sein Kieler Kollege Thilo Weichert sagte: "Mich überrascht der Fund des CCC überhaupt nicht." Einen Trojaner als Staat konform mit den Regeln des Verfassungsgerichts einzusetzen, sei gar nicht einfach. Er hält diese Ermittlungsmethode für "rechtsstaatlich problematisch".
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      - Kurt Tucholsky -
      Wer geglaubt hat die BRD würde besser sein als die ''Bösen'' Hunde USA oder DDR...der ist im Recht....zu mindest bisher.

      Aber wer wirklich glaubte, dass man völlig anonym in der BRD leben kann, und gleichzeitig ''nur'' ein Normalbenutzer eines PC sein kann (sprich ohne ausreichende Kenntnisse sich über gedownloadete Virenschutze hinweg zu schützen), der lebt bzw. lebte in einer Traumwelt.