Haftbefehl für NS-Verbrecher aus Ingolstadt

      Haftbefehl für NS-Verbrecher aus Ingolstadt

      NS-Kriegsverbrecher

      Haftbefehl für NS-Verbrecher aus Ingolstadt

      Seit 1952 lebt Klaas Carel Faber in Ingolstadt - unbehelligt. Und das, obwohl der gebürtige Niederländer in seinem Heimatland als ehemaliges Mitglied der Waffen-SS wegen der Ermordung von mehreren Gefangenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Aus dem Gefängnis konnte er 1952 nach Deutschland fliehen. Er wurde nie ausgeliefert. Jetzt gibt es einen europaweiten Haftbefehl gegen ihn.


      Stand: 25.11.2010

      Der europäische Haftbefehl wurde von der niederländischen Justiz ausgestellt. Damit werde die feste Absicht unterstrichen, das einstige Mitglied der Waffen-SS für Verbrechen in den Niederlanden doch noch zu bestrafen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Den Haag.

      In Bayern sei der Europa-Haftbefehl jedoch noch nicht angekommen, so Alfons Obermeier, Sprecher der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in München. Man warte folglich ab. Wenn der Haftbefehl aus Den Haag eingehe, werde man "ihn erst einmal prüfen". Auf der Liste der zehn meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher des Simon Wiesenthal-Zentrums steht Faber auf Platz fünf.


      Quelle und Weiteres: br-online.de/aktuell/klaas-car…stadt-ID1290688571021.xml
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Das CSU-Ministerium, wie immer nazifreundlich, lässt sich erstmal gaaanz viel Zeit - so in fünf bis zehn Jahren hat sich das Problem vielleicht von allein erledigt :haarerauf:
      Das Bayerische Justizministerium gibt sich noch bedeckt. Der Haftbefehl liege noch nicht vor, hieß es. Und nach wie vor gelte, dass deutsche Staatsangehörige nur mit ihrer Zustimmung ausgeliefert werden können. Um diese Hürde zu überwinden, bezeichnen die niederländischen Behörden in ihrem Haftbefehl Faber als "staatenlos". Über die Vollstreckung des Haftbefehls muss die Generalstaatsanwaltschaft in München entscheiden.

      sueddeutsche.de/politik/kriegs…n-ns-verbrecher-1.1028591
      :reg:
      :wechsel:
      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -
      Da könntest Du recht haben, lieber Lefteri.
      In meinem Link stand ja auch das der Haftbefehl, wenn er dann mal eintrifft, erst einmal überprüft werden muss.

      Tja und der Kerl ist ja erst 88, wenn sie dafür 5 - 7 Jahre brauchen, hat es sich eh vermutlich erledigt oder er wird für Haftuntauglich erklärt (natürlich gesundheitliche Gründe).

      Was soll man da denken?
      Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.

      Für die Angehörigen seiner Opfer fände ich eine Verurteilung und dessen Durchführung wichtig, andererseits frage ich mich ob man einen 88jährigen überhaupt noch "bestrafen" kann.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)