Gericht erlaubt Privatleben - auch für Katholiken

      Gericht erlaubt Privatleben - auch für Katholiken

      Die Straßburger Richter erklärten die Kündigung eines Musikers einer katholischen Gemeinde in Essen für konventionswidrig. Der Organist und Chorleiter hatte sich von seiner Ehefrau getrennt und lebt seit 1996 mit einer anderen Frau zusammen, die von ihm schwanger wurde. Die katholische Kirche kündigte ihm wegen Ehebruchs und Bigamie. Die Arbeitsgerichte und das Bundesverfassungsgericht billigten dies.

      Der Menschenrechtsgerichtshof beanstandeten diese Urteile. Die deutschen Gerichte hätten sich nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auseinandergesetzt, die das „Privat- und Familienleben“ schütze. Die Gerichte seien nicht der Frage nachgegangen, ob die Glaubwürdigkeit der Kirche unterminiert gewesen wäre, wenn sie den Chorleiter weiterbeschäftigt hätte.
      (fr-online.de)
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      - Kurt Tucholsky -