Badeverbot für NPD-Chef

      Badeverbot für NPD-Chef

      FRANKFURT/ODER taz |
      Der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt hat keinen Anspruch auf Wellness-Wochenenden in einem Luxus-Hotel im brandenburgischen Bad Saarow. Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies am Dienstag seine Klage gegen ein Hausverbot in dem Vier-Sterne-Spa-Resort ab.

      Das schwulenfreundliche Hotel hatte sein Hausverbot gegen Voigt mit dessen politischer Überzeugung begründet und erklärt, die Anwesenheit des NPD-Mannes könne das "Wohlfühlgefühl" der Gäste beeinträchtigen. Die Streitigkeit gilt als wichtiger Präzedenzfall für den Umgang der Gastronomie mit rechtsextremen Kunden.

      Zwar werde das Persönlichkeitsrecht Voigts durch das Hausverbot eingeschränkt, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung: "Aber daraus ergibt sich noch keine Rechtswidrigkeit." Schließlich umfasse das Hausrecht des Hoteliers auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch die Sorge des Hotels um sein Image und seine Außenwirkung sei berechtigt.

      Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar.
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      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -