Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung wegen Bagatellen erschwert. Erfolg hatte eine Klage der Berliner Kassierin Barbara E. – genannt „Emmely“– gegen ihre Kündigung durch die Supermarktkette Kaiser's. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Eine Abmahnung hätte genügt. Kaiser's muss „Emmely“ deshalb weiter beschäftigen.
Die Kassiererin Barbara E. war im Februar 2008 nach 31-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen worden. Der Vorwurf: Sie habe zwei von einer Kollegin gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro an sich genommen und zu ihrem Vorteil eingelöst. Die Kündigung war in zwei Instanzen bestätigt worden, zuletzt vom Landesarbeitsgericht Berlin. Dagegen war „Emmely“ mit ihrem Anwalt Benedikt Hopmann in Revision gegangen. In der Verhandlung hatte Anwalt Hopmann verlangt, dass eine geringfügige Schädigung des Arbeitgebers beim ersten Mal generell nur zu einer Abmahnung, nicht zur Kündigung führen dürfe. „Manager und Geschäftsführer werden in solchen Fällen auch nicht gekündigt“, argumentierte Anwalt Hopmann.
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Die Kassiererin Barbara E. war im Februar 2008 nach 31-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen worden. Der Vorwurf: Sie habe zwei von einer Kollegin gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro an sich genommen und zu ihrem Vorteil eingelöst. Die Kündigung war in zwei Instanzen bestätigt worden, zuletzt vom Landesarbeitsgericht Berlin. Dagegen war „Emmely“ mit ihrem Anwalt Benedikt Hopmann in Revision gegangen. In der Verhandlung hatte Anwalt Hopmann verlangt, dass eine geringfügige Schädigung des Arbeitgebers beim ersten Mal generell nur zu einer Abmahnung, nicht zur Kündigung führen dürfe. „Manager und Geschäftsführer werden in solchen Fällen auch nicht gekündigt“, argumentierte Anwalt Hopmann.
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