Welche Daten darf der Staat auf Vorrat speichern?
Gesetz verworfen, Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich erlaubt -
was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Welche Bestimmungen müssen entfallen, welche geändert werden? Und was geschieht mit den gespeicherten Daten? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Ist Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar?
Grundsätzlich ja - aber nur unter strengen Voraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung das hohe Gewicht betont, den der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses vor der Verfassung besitzt. Diesem Grundrecht müssen die Gesetze zur Datenspeicherung Rechnung tragen. Ein Eingriff sei nur zulässig, wenn "hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes" getroffen würden.
Quelle und weiteres: tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung128.html
:o_linie3:
Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)