Angepinnt Vorratsdatenspeicherung

      Vorratsdatenspeicherung

      Welche Daten darf der Staat auf Vorrat speichern?
      Gesetz verworfen, Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich erlaubt -
      was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Welche Bestimmungen müssen entfallen, welche geändert werden? Und was geschieht mit den gespeicherten Daten? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

      Ist Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar?


      Grundsätzlich ja - aber nur unter strengen Voraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung das hohe Gewicht betont, den der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses vor der Verfassung besitzt. Diesem Grundrecht müssen die Gesetze zur Datenspeicherung Rechnung tragen. Ein Eingriff sei nur zulässig, wenn "hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes" getroffen würden.


      Quelle und weiteres: tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung128.html
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      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

      Grünen-Chefin Claudia Roth begrüßte das Urteil der Bundesverfassungsrichter. "Das ist ein riesengroßer Erfolg", sagte sie dem ZDF. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.


      Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen, betonte, die informationelle Selbstbestimmung sei und bleibe ein hohes Schutzgut der Gesellschaft. Der Branchenverband Bitkom zeigte sich ebenfalls erfreut. Das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre dürfe nicht gefährdet werden.


      Die CDU ist erwartungsgemäß stinkig :haarerauf:

      Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, sagte hingegen, er sei "ausdrücklich nicht froh" über die Entscheidung. "Ich hätte mir am heutigen Tag ein anderes Urteil gewünscht", sagte de Maizière.

      :link:
      :reg:
      :wechsel:
      Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
      - Kurt Tucholsky -
      11 Jahre später hat sich die Welt weiter gedreht. Nun wird die bisher "freiwillige" erkennungsdienstliche
      Erfassung jeder Person zum Zwang falls man einen Personalausweis braucht. Und den braucht man in
      Deutschland ja an allen Ecken zur Identifikation. Was mich daran stört? Die elektronische Vernetzung meiner
      Daten nimmt Fahrt auf. Diesmal muckt keiner auf.
      Würde mich nicht wundern wenn in 20 Jahren noch `ne DNA Probe eingescannt wird.
      Wer will...ab dem 02.08.2021 kann der neue Personalausweis beantragt werden.
      Nebenbei eine kleine Denkanregung: Die Pässe dieser Welt (auch der Deutsche) verzichten auf diese Daten.
      Wenn am Abend noch das Feuer brennt hat der Schmied den Feierabend verpennt.