Angepinnt BGH-Urteil straft Inhalteklau im Internet ab

      BGH-Urteil straft Inhalteklau im Internet ab

      Am 12. November 2009 fiel diesbezüglich ein neues Urteil:

      Der Bundesgerichtshof schiebt dem Bilderklau im Internet einen Riegel vor. Wer zukünftig das Urheberrecht im Internet missachtet, muss mit Zahlung von Schadenersatz rechnen, besagt ein am Freitag veröffentlichtes Urteil. Neben Fotos dürfte dieser Rechtsspruch alle Inhalte wie auch Texte betreffen.


      Quelle und weiteres: computer.t-online.de/bundesger…d-teuer/id_20577030/index

      Also liebe Weitblicker, achtet noch mehr darauf als bisher!
      Abgesehen davon ist es auch eine Frage des Respekts.

      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)