Ankündigung Urheberrecht und Copyright

    Urheberrecht und Copyright

    Beim Schutz geistiger Schöpfungen gibt es weltweit zwei Rechtstraditionen: das kontinentaleuropäische Urheberrecht und das angloamerikanische Copyright.

    Das Urheberrecht schützt die geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Autors, es räumt ihm die Nutzungsrechte ein.
    Es ist nicht übertragbar, geht aber nach dem Ablebens des Künstlers an die Erben über.

    Zitate dürfen nur Teile eines Werkes wiedergeben, mit dem entsprechenden Hinweis auf Autor und Quelle.
    Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach Ableben des Autors.
    Dies gilt für :brd: und weitere Länder der EU.

    Das Copyright ist mit dem Urheberrecht vergleichbar, ist jedoch übertragbar.
    Es kann bis zu 95 Jahre nach Ableben des Autors gelten.
    Anwendung findet es insbesondere in :usa: und :england:

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    Der einfachheithalber verwenden wir das © - Zeichen.
    Alle Zitate dürfen nur Auszugsweise sein.
    Vollständige Zitate dürfen erst 70 Jahre nach Tod des Verfassers erfolgen.
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    :asche: ich hatte dieses Thema versehentlich gelöscht, deshalb erscheint es jetzt als neuer Beitrag.
    :o_linie3:


    Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
    den einen, wenn man hinausfährt,
    erlebnishungrig und voller Erwartung -
    und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
    und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

    (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
    :rufe_rot: Wichtige Ergänzung:

    Auch wenn Fotos oder Texte nicht mit einem © versehen sind, gilt, so lange kein explizieter anderer Hinweis ist, das Urheberrecht :rufe_rot:

    Eine Kennzeichnung erleichtert allerdings das sofortige erkennen eines © und ist somit dennoch empfehlenswert.
    :o_linie3:


    Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
    den einen, wenn man hinausfährt,
    erlebnishungrig und voller Erwartung -
    und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
    und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

    (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

    Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht?

    Kurze Vorbemerkung von mir zu dem Auszug aus den Zitaten:

    Es ging um diese :un: Panoramaaufnahme:



    Das Foto ist durch die Panoramafreiheit gedeckt:
    • es wird eine ganze Häuserszene gezeigt
    • kein einzelnes Haus wird besonders hervorgehoben oder ist alleiniges Hauptmotiv
    • es sind ausschließlich Außenansichten zu sehen
    • die Aufnahme wurde von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht
    • es wurden keine Hilfsmittel zur Erreichung des Standortes genutzt
      wie z.B. Leitern, Gerüste, andere Gebäude, Hubschrauber o.ä.
    • das Motiv befindet sich dauerhaft an dieser Stelle

    Von dieser Panoramafreiheit gibt es nur wenige Ausnahmen:
    erst mal natürlich alle Umstände, die den oben genannten nicht entsprechen.
    Und dann u.U. solche Gebäude, die ein eingetragenes
    oder nicht eingetragenes Geschmacksmuster darstellen.
    Die gelten im Einzelfall möglicherweise selber als Kunstwerk
    oder es kann der Geschmacksmusterschutz gelten.

    Der Architekt kann ansonsten nur dann auf die Barrikaden steigen,
    wenn jemand ein von ihm entworfenes Haus nachbauen will.
    Das wäre, als wollte ein chinesischer Autobauer Daimlers abkupfern.

    Jedoch zeigen wir hier (einschließlich des Originals von Franz)
    nur zweidimensionale Abbildungen der dreidimensionalen Häuser.
    Das sind Lichtbilder oder Lichtbildwerke, und die sind erlaubt,
    ebenso wie die Bearbeitung oder "Verfälschung".

    Solange wir nichts Ehrenrühriges damit anstellen oder der
    Urheber des Fotos die Verwendung und Veröffentlichung
    zwar erlaubt, die Bearbeitung aber verboten hat,
    können wir damit machen was wir wollen.

    Aus was für Gründen auch immer hält sich hartnäckig das Gerücht,
    dass mir der Besitzer einer Sache verbieten könne,
    diese seine Sache zu fotografieren und zu veröffentlichen.

    Das ist falsch!

    Wenn ich das Foto rechtmäßig geschossen habe,
    also nach den Regeln der Panoramafreiheit,
    dann gibt es in Deutschland dieses angebliche
    "Recht an der eigenen Sache" nicht!

    Problematisch kann es mit der Panoramafreitheit, zumindest theoretisch,
    im Ausland werden, denn sie gilt nicht überall in der uns bekannten Form.

    Hier mehr dazu für Deutschland und andere Länder.


    Das Fotorecht ist viel zu kompliziert und verzweigt, um bereits vorab
    für jeden Einzelfall die passende Antwort geben zu können.

    Es kam sogar schon vor, dass ein simpler Acker fotografiert wurde,
    auf dem weder Bauten noch Fahrzeuge, Tiere oder Personen zu sehen waren,
    und der Bauer trotzdem erfolgreich gegen die Veröffentlichung klagte!

    Für den Fotoamateur reicht es aber, wenn er sich merkt,
    was auf 99,9% aller Fotos und Veröffentlichungen in Foren usw. zutrifft:

    Verboten sind Fotos
    • von Personen ohne Genehmigung
    • von Fahrzeugen mit eindeutigen Kennzeichen, dto.
    • von sonstigem fremden Privateigentum als alleinigem Hauptmotiv, sofern es jedem Betrachter eine sofortige und eindeutige Identifizierung des Besitzers ermöglicht
    • von Innenräumen privater oder öffentlicher Gebäuden
    • die von Standorten aufgenommen wurden, welche nicht öffentlich ]und/oder nur mit Hilfsmitteln zugänglich sind
    • die Dinge mit Markenzeichen oder Logos zeigen,
      wenn das Logo Hauptmotiv und das Ding nicht im eigenen Besitz ist


    Erlaubt sind Fotos
    • mit Personengruppen von mehr als 4, auch ohne Genehmigung
    • von Einzelpersonen bzw. 4 oder weniger, wenn diese Person(en)
      sozusagen nur "zufällig" im Bild sind und mit der Bildaussage nichts zu tun haben
    • von Personen der Zeitgeschichte (Promis), wenn das Foto
      nicht unter Verletzung der Privatsphäre geschossen wurde
    • von Dingen mit Markenzeichen oder Logos,
      die sich eindeutig im Privatbesitz des Fotografen befinden
    • sowie von allen eigentlich verbotenen Dngen oder Szenen,
      wenn mit Genehmigung des Rechteinhabers fotografiert wurde.


    [COLOR="black"]Immer verboten[/COLOR] sind Fotos mit einer Bildaussage, die rassistische,
    fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, sittenwidrige, beleidigende,
    diskriminierende oder offensichtlich bewusst irreführende Inhalte hat!

    Nicht empfehlenswert sind Fotos mit religiösen,
    gesellschaftlichen, kulturellen, erotischen oder nationalen Motiven,
    sobald die Bildaussage Raum für missverständliche Interpretationen liefert.

    Beispiel:
    • ich darf eine Suppenküche der Caritas oder einen Tafelladen fotografieren,
      ]mit einer Schlange Obdachloser davor, die für eine Mahlzeit ansteht.
    • ich darf auch zeigen, wie eine elegante türkische Hochzeitsgesellschaft
      aus ihren Limousinen steigt und in ein Nobelrestaurant geht.
    • ist beides auf demselben Bild, weil die Lokale direkt nebeneinander liegen,
      dann hätten die türkischen Gäste mit Recht gute Chancen, mich zu verklagen.


    Oder:
    • Pfadfinderlager, ein Pfarrer sitzt mit zehn Jugendlichen
      rund ums Lagerfeuer, das ist natürlich ok
    • Symbolbild: eine Parkbank, darauf eine zerbrochene Spielpuppe
      und eine Zeitung mit der Schlagzeile zu den aktuellen Missbrauchsfällen, auch ok
    • ist die Zeitung leserlich im Vordergrund und der Pfarrer mit den Kindern
      ]gut erkennbar dahinter, dann habe ich ein Riesenproblem.



    Ich hoffe, dass einige Punkte nun halbwegs verständlich geklärt sind ;)

    Eine recht übersichtliche Darstellung der Rechtslage findet Ihr hier.

    Juristisch Interessierte finden hier Gesetze, Kommentare und Urteile.
    Nicht vollständig, etwas mühsam in der Suche, aber fachlich fundiert.

    ( ... )

    Gruß,
    Hans


    [COLOR="Navy"]Die Beiträge in diesem Thread stellen keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.
    Alle Kommentare und Antworten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen,
    jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

    Da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung jederzeit ändern können,
    obliegt es jedem Berufs- und Amateurfotografen, dafür Sorge zu tragen,
    dass die Veröffentlichung seiner Fotos mit den jeweils gültigen Bestimmung in Einklang steht.[/COLOR]

    Mit freundlicher Genehmigung von HSK (Hans) aus Jürgens Workshop.
    :kueckeneiband:
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    Schnuppis Entscheidung mit Erlaubnis von Grizzly

    Da ich hier sowohl meine eigenen Basteleien zeige als auch Internetfunde einstelle erlaube ich mir etwas zum Urheberrecht zu sagen.

    Der Inhalt des Urheberrechtgesetzes ist mir bekannt, auch das es Unterschiede zu wenigen anderen Ländern gibt und ich versuche dieses zu befolgen.

    Nur ist das leider nicht immer ganz leicht, da ich noch viele "Bastelrohlinge" aus Zeiten habe, wo die Gesetze nicht so scharf waren und ich nicht mehr weiß woher sie stammen. Andere habe ich auf meinen Grafik-CD's weitere von erworbenen CD's und auch noch welche aus Zeiten wo ich in Bastelforen tätig war und die dort angeboten wurden. Außerdem bastelte meine Schwester auch welche, die sie mir zur Verfügung stellte.

    Weitere habe ich durch das nachbasteln von Tutorials und von Seiten wo freie Gifs angeboten werden.

    Bei den Internetfunden war kein Impressum zu sehen oder es war im Internet so verbreitet das der Ursprung nicht mehr eruierbar ist.

    Sollte ich also irgendetwas verwendet haben wo ich gegen das Recht eines Künstlers verstoße erbitte ich einfach eine kurze Nachricht und werde dann entweder das Bild entfernen oder, wenn gewünscht, nachträglich die Quellenangabe machen.

    Vielen Dank für das Verständnis.
    :o_linie3:


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    und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
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    (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
    Kunsturheberrechtsgesetz (KuG) § 23 :link:

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1.
    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.
    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.
    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    :reg:
    :wechsel:
    Entspanne dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön.
    - Kurt Tucholsky -

    Es wird immer verrückter

    Das bei den Anleitungen von Tutorialen die Credits der Künstler auf die Werke kommen, ist ja schon selbstverständlich, aber das bei eigenen Entwürfen der eigene Credit und noch zusätzlich der Credit von Corel drauf muß, ist mir neu.

    Dann heißt es " © by Schnuppi und Corel- Alle Rechte vorbehalten"

    Bei Rippenschneider las ich:
    2. BESTIMMUNGEN ZUM GEBRAUCH VON CLIPARTS, URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN FOTOS UND DIGITALEN INHALTEN:

    Corel-Produkte enthalten unter Umständen Cliparts, urheberrechtlich
    geschützte Fotos und digitale Inhalte wie zum Beispiel Formulare,
    Vorlagen, „Tubes“ oder ähnliches (nachstehend gemeinsam die „Bilder“
    genannt); die Rechte an den Bildern werden teils von Corel selbst
    gehalten und sind teils Gegenstand von Lizenzvereinbarungen zwischen
    Corel und Dritten. Vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen sind
    Sie als Nutzer von Corel-Produkten berechtigt, die Bilder nach Belieben
    zu nutzen, zu verändern und zu veröffentlichen. Sollten Sie Zweifel
    haben, ob eine beabsichtigte Verwendung der Bilder den nachstehenden
    Bestimmungen entspricht, empfiehlt Corel Ihnen, einen eigenen Anwalt
    oder sonstigen Rechtsberater hinzuzuziehen. Corel gibt Ihnen gegenüber
    keine Stellungnahme dazu ab, ob Ihre Nutzung in Übereinstimmung mit
    diesen Richtlinien erfolgt.


    2.1 WAS SIE DÜRFEN, unbeschadet der in Absätzen 2.2 und 2.3 unten aufgeführten Beschränkungen:

    (i) Sie dürfen Bilder in von Ihnen im Original erstellte Werke
    einfügen und diese Werke über beliebige Medien veröffentlichen,
    verteilen oder zur Schau stellen, wobei Sie jedoch verpflichtet sind,
    Ihr Werk wie folgt mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, der auf
    Ihre sowie Corels Rechte hinweist:


    „Copyright (c) 20__ [Ihr Name] und seinen/Ihren/dessen Lizenzgebern. Alle Rechte vorbehalten.“


    Die kompletten Nutzungsbedingungen sind Hier nach zu lesen - wozu ich persönlich keine Lust habe.
    Und ich habe, glücklicherweise, auch noch nie gehört das Corel etwas gegen ein Forum unternommen hat.
    Zur Kenntnisnahme müssen wir es jedoch ansprechen.
    :o_linie3:


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    (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)

    Veröffentlichung von Autokennzeichen, Tier- und Häuserfotos

    Das Recht am Bild der eigenen Sache erlaubt u.a. die Veröffentlichung von Fotos von Fahrzeugen auch mit erkennbarem Kennzeichen sowie Bildern von Tieren oder Häusern auch ohne Zustimmung des jeweiligen Besitzers, soweit die Fotos von öffentlichem Grund aus geschossen wurden.

    de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache
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    Gegen Pixelio ist Klage erhoben worden und das LG Köln, hat entschieden das Urhebervermerke direkt im Bild selbst untergebracht werden müssen.
    Gerade Pixelio hat viele Bilder frei zu Verfügung gestellt.


    Urteil: Urhebervermerke direkt im Bild unterbringen

    Hier die Stellungnahme von Pixelio:
    Stellungnahme von Pixelio

    :senf2: Einerseits o.k., denn so ist man als Künstler besser geschützt, andererseits werden oft verschiedene Bilddateien (Collagen) zu einem zusammengefügt.
    Die vielen Schriftzüge würden das fertige neue Werk komplett unansehnlich machen.
    Nun werden wohl noch mehr HP's und Foren schließen :verzweiflung: - und auch wir müssen noch stärker aufpassen :snowman_sset_angry:
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