Seit heute vor 52 Jahren sind Männer und Frauen in Deutschland gleichberechtigt:
Die beschriebene Durchsetzung der Gleichberechtigung vollzog sich am 3. Mai 1957 mit einer Neuordnung der Gesetze, die im Widerspruch zum Grundgesetz standen. An diesem Tag beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Zuvor hatte es im Plenum heftige Debatten unter anderem über das Prinzip des Letztentscheids gegeben, das nach Ansicht der CDU/CSU den Männern in Sachen des gemeinschaftlichen Lebens eingeräumt werden sollte. In dieser Frage unterlagen die Unionsparteien knapp. Dagegen sollten die Männer in der Erziehung das Prinzip eines Stichentscheids genießen dürfen. Diese Passage des Gesetzes wurde zwei Jahre später für verfassungswidrig erklärt.
Ganzer Text hier :link:
Die beschriebene Durchsetzung der Gleichberechtigung vollzog sich am 3. Mai 1957 mit einer Neuordnung der Gesetze, die im Widerspruch zum Grundgesetz standen. An diesem Tag beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Zuvor hatte es im Plenum heftige Debatten unter anderem über das Prinzip des Letztentscheids gegeben, das nach Ansicht der CDU/CSU den Männern in Sachen des gemeinschaftlichen Lebens eingeräumt werden sollte. In dieser Frage unterlagen die Unionsparteien knapp. Dagegen sollten die Männer in der Erziehung das Prinzip eines Stichentscheids genießen dürfen. Diese Passage des Gesetzes wurde zwei Jahre später für verfassungswidrig erklärt.
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