Seit dem 29. März 1956 sind die heute in Deutschland gültigen Sondersignale
-Blaulicht und Martinshorn- an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten u.a.
vorgeschrieben :klick:.
-Blaulicht und Martinshorn- an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten u.a.
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