Der Zubringerzug hat Verspätung und der Flieger ist weg!
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Erfurt (Az. 5 C 36/07) hat dafür nicht die Bahn zu haften sondern der Reiseveranstalter,
der die Pauschalreisen samt Bahn- und Flugtickets verkauft hat.
Einzige Voraussetzung für die Haftung:
Es muss sich um mindestens 2 verschiedene, miteinander verbundene und typische Reiseleistungen handeln und keine davon darf eine völlig untergeordnete Bedeutung haben.
Quelle: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Erfurt (Az. 5 C 36/07) hat dafür nicht die Bahn zu haften sondern der Reiseveranstalter,
der die Pauschalreisen samt Bahn- und Flugtickets verkauft hat.
Einzige Voraussetzung für die Haftung:
Es muss sich um mindestens 2 verschiedene, miteinander verbundene und typische Reiseleistungen handeln und keine davon darf eine völlig untergeordnete Bedeutung haben.
Quelle: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg
:o_linie3:
Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)