Angepinnt Zugverspätung bei Pauschalreisen: Reiseveranstalter haftet

      Zugverspätung bei Pauschalreisen: Reiseveranstalter haftet

      Der Zubringerzug hat Verspätung und der Flieger ist weg!

      Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Erfurt (Az. 5 C 36/07) hat dafür nicht die Bahn zu haften sondern der Reiseveranstalter,
      der die Pauschalreisen samt Bahn- und Flugtickets verkauft hat.
      Einzige Voraussetzung für die Haftung:
      Es muss sich um mindestens 2 verschiedene, miteinander verbundene und typische Reiseleistungen handeln und keine davon darf eine völlig untergeordnete Bedeutung haben.

      Quelle: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
      Lieber Alex,
      vielen dank für Deine Rückmeldung, auf die ich so sehr angewiesen bin.

      Ich hoffe es meldet sich noch jemand.
      :o_linie3:


      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)