BGH-Urteil zur Kündigungsverzichtserklärung

      BGH-Urteil zur Kündigungsverzichtserklärung

      BGH nennt einseitigen Kündigungsverzicht von Mietern unzulässig

      Der Bundesgerichtshof hat die Position von Mietern gegenüber ihren Vermietern gestärkt: Einem Urteil zufolge ist ein vertraglich festgelegter einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam. Eine solche Klausel sei unangemessen.

      [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,599574,00.html]Quelle und weiteres[/url]
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      Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
      den einen, wenn man hinausfährt,
      erlebnishungrig und voller Erwartung -
      und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
      und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.

      (Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)