BGH nennt einseitigen Kündigungsverzicht von Mietern unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat die Position von Mietern gegenüber ihren Vermietern gestärkt: Einem Urteil zufolge ist ein vertraglich festgelegter einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam. Eine solche Klausel sei unangemessen.
[url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,599574,00.html]Quelle und weiteres[/url]
Der Bundesgerichtshof hat die Position von Mietern gegenüber ihren Vermietern gestärkt: Einem Urteil zufolge ist ein vertraglich festgelegter einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam. Eine solche Klausel sei unangemessen.
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Jede Reise hat zwei Höhepunkte:
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)
den einen, wenn man hinausfährt,
erlebnishungrig und voller Erwartung -
und den anderen, wenn man heimkehrt, gesättigt von den Eindrücken
und in Vorfreude auf das eigene Zuhause.
(Heinrich Spoerl, Auszug aus "Die Hochzeitsreise)